Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der Sie in Rechtsfragen kompetent vertritt und Ihre Angelegenheiten regelt? Neben dem Familienrecht liegen unsere Kompetenzen im Arbeits- und Sozialrecht. Wir kennen die Schnittstellen zu diesen Rechtsgebieten und gewährleisten dadurch optimale Ergebnisse.
Ehescheidungen sind eine der emotionalsten und gleichzeitig schwierigsten Phasen des Lebens eines Paares. Bei Pollmächer Leuschke Rechtsanwälte wissen wir, welche emotionalen Herausforderungen und rechtlichen Schwierigkeiten auf Sie zukommen. Wir sind Ihr vertrauenswürdiger Partner in diesem Prozess, um Sie zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten.
Eine Ehescheidung ist oft eine der schwierigsten Phasen im Leben eines Paares. Wir verstehen die emotionalen Belastungen und rechtlichen Herausforderungen, die damit einhergehen. Bei Pollmächer & Leuschke stehen wir Ihnen als vertrauenswürdiger Partner zur Seite, um Sie durch diesen Prozess zu führen und Ihre Interessen zu schützen.
Die Regelung des Unterhalts und die Aufteilung des Vermögens sind wichtige Aspekte einer Scheidung. Wir setzen uns mit Engagement und Professionalität für Ihre finanziellen Interessen ein und streben faire Vereinbarungen an, die Ihre Zukunft absichern.
Neben finanziellen Angelegenheiten vertreten wir die Belange von Eltern im Streit mit dem Jugendamt um das Sorgerecht für ihre Kinder. Wir kämpfen dafür, dass Ihre elterlichen Rechte respektiert werden und Ihre Kinder in der für sie besten Umgebung aufwachsen können.
Bei Pollmächer Leuschke Rechtsanwälte können Sie auf eine persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zählen. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten, Ihre Anliegen zu verstehen und Ihnen klar und verständlich alle rechtlichen Schritte zu erklären.
Radebeul, Coswig, Riesa, Meißen, Nossen etc.
Trennungen und Scheidungen können eine Vielzahl von rechtlichen Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um Unterhaltsansprüche geht. Unser erfahrenes Team von Fachanwälten für Familienrecht verfügt über das notwendige Wissen und die Sensibilität, um Sie durch diesen Prozess zu führen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Bei einer Trennung steht einem Ehepartner unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Anspruch zu ermitteln und durchzusetzen.
Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf Nacheheunterhalt bestehen, um den finanziellen Ausgleich zwischen den geschiedenen Ehepartnern zu gewährleisten. Wir stehen Ihnen beratend und proaktiv zur Seite, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Der Unterhalt für gemeinsame Kinder ist ein wichtiger Aspekt bei Trennungen und Scheidungen. Wir setzen uns für das Wohl Ihrer Kinder ein und helfen Ihnen, faire und angemessene Unterhaltszahlungen zu vereinbaren oder durchzusetzen.
Neben den genannten Unterhaltsarten gibt es weitere Ansprüche, die sich aus dem Familienrecht ergeben können. Ob Ehegattenunterhalt, Unterhalt für nichteheliche Lebensgemeinschaften oder andere Unterhaltsleistungen – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Bei Pollmächer und Leuschke in Dresden und Riesa verstehen wir die Bedeutung einer individuellen und persönlichen Betreuung. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit, und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen zu verdienen.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen zu helfen!
Als Anwälte für Familienrecht stehen wir häufig vor den komplexen Herausforderungen, die mit der Vermögensauseinandersetzung und dem Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung einhergehen. Diese rechtlichen Angelegenheiten erfordern nicht nur eine gründliche Kenntnis des Gesetzes, sondern auch ein tiefes Verständnis für die individuellen Umstände und Bedürfnisse unserer Mandanten.
Ein zentraler Aspekt ist der Zugewinnausgleich, der darauf abzielt, das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht zu verteilen. Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Ausgleich nicht zwangsläufig eine exakte 50/50-Aufteilung bedeutet, sondern vielmehr eine gerechte Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der individuellen Situationen der Ehepartner.
Die Komplexität dieser Angelegenheiten zeigt sich oft in der Bewertung des Vermögens, insbesondere bei komplexen Finanzanlagen, Immobilien oder geschäftlichen Beteiligungen. Hier ist eine genaue Analyse und Bewertung erforderlich, um die Grundlage für eine faire Verteilung zu schaffen.
Probleme können auftreten, wenn eine Partei versucht, Vermögenswerte zu verbergen oder zu verschleiern, um ihren Zugewinnausgleichsanspruch zu verringern. In solchen Fällen ist es unsere Aufgabe, die Interessen unserer Mandanten zu schützen und sicherzustellen, dass alle Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus spielen emotionale Aspekte oft eine Rolle und können die Verhandlungen erschweren. Als Anwälte ist es unsere Verantwortung, eine unterstützende und rationale Perspektive einzubringen, um eine konstruktive Lösung zu ermöglichen und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Ziele zu verstehen und sie durch den Prozess der Vermögensauseinandersetzung zu führen. Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen.
Letztendlich ist es unser Ziel, die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich so effizient und fair wie möglich zu gestalten, damit unsere Mandanten die Scheidung bestmöglich bewältigen können. Durch fundierte Beratung und kompetente Vertretung tragen wir dazu bei, dass unsere Mandanten ihre Rechte wahren und eine gerechte Lösung erreichen können.
Eine Scheidung oder Trennung wirft auch stets Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht auf. Wer entscheidet über das Leben und die Entwicklung Ihres Kindes? Wie wird der Kontakt zu beiden Elternteilen geregelt? Und was passiert, wenn das Jugendamt einschreitet?
In den meisten Fällen bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Doch bei Konflikten oder in Fällen der Gefährdung des Kindeswohls kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Das Umgangsrecht garantiert beiden Elternteilen Zeit mit ihrem Kind – Lösungen bei Streitigkeiten können notfalls gerichtlich oder mit Hilfe des Jugendamts gefunden werden.
Wenn das Wohl eines Kindes akut gefährdet ist, kann das Jugendamt eine Inobhutnahme veranlassen. Hierbei wird das Kind vorübergehend aus der Familie genommen. Das Jugendamt soll bei Gefährdungen des Kindeswohls eingreifen, agiert dabei aber in einem sensiblen rechtlichen Spannungsverhältnis: Es soll das Wohl des Kindes schützen, gleichzeitig aber die Elternrechte respektieren. In kritischen Situationen – wie bei einer Inobhutnahme – kommt es häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen: Bisweilen wird zu spät gehandelt, oft aber auch überreagiert.
Für betroffene Eltern ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und zu wissen, wie sie in solchen Situationen agieren können. Besonders bei Maßnahmen wie der Inobhutnahme ist es entscheidend, schnell zu handeln.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten – unabhängig von Ihrer finanziellen Situation! Gemeinsam für Ihr Kind und Ihre Rechte!
Im Bereich des Arbeitsrechts bringen wir langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen mit. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Kündigungsschutz und in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, gegen ungerechtfertigte Kündigungen vorzugehen, Abfindungen auszuhandeln oder Ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Wir setzen auf eine individuelle Betreuung jedes Mandanten und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen gründlich zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen Strategien zu erarbeiten. Mit Leidenschaft und Engagement vertreten wir Ihre Interessen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, sind wir bei Pollmächer Leuschke gerne für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam Ihren Fall besprechen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen!
Sie haben Fragen oder Probleme im Bereich der Grundsicherung? Unsere Fachanwältin für Sozialrecht steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite.
Die Grundsicherung stellt eine wichtige soziale Leistung dar, die Menschen in finanzieller Notlage unterstützt. Ob Sie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII benötigen oder gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen möchten – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wissen, dass der Umgang mit Behörden und rechtlichen Angelegenheiten oft belastend sein kann. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Ihnen den Prozess so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten!
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da, um Ihnen zu helfen und Ihre Rechte zu wahren.
Diana LeuschkeFachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Thomas PollmächerFachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator